Um die aus einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen (Schadens-)Ansprüche zu sichern und geltend zu machen, sollte man grundsätzlich ein Schaden- bzw. Unfallgutachten von einem neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständiger erstellen lassen. Darüber hinaus dienen diese Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges und durch die umfassende Lichtbilddokumentation haben diese Gutachten auch einen beweissichernden Charakter.
Ein KFZ-Gutachten ist für die Kenntniserlangung von Schadenart und Schadenhöhe, sowie zusätzlicher Positionen wie Restwert, Wiederbeschaffungswert, einer möglichen Minderung des Wertes und dem üblichen Tagessatz zur Nutzungsausfallentschädigung. Das KFZ-Gutachten ist damit eine Anforderung zur Erfolg Ihrer Erwartungen beim Schädiger bzw. dessen Haftpflicht.
Um Ihre (Schadens-)Ansprüche zu sichern und geltend zu machen, sollte man grundsätzlich ein Schaden- bzw. Unfallgutachten von einem neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständigen erstellen lassen.
Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet sowohl die Gutachter-, als auch die Anwaltskosten zu übernehmen, sofern Sie keine Schuld am Unfall trifft. Daher entstehen für Sie als Geschädigter keine Kosten mit unserem Rundum-Sorglos-Paket. Weder in Form einer Vorkasse, noch zusätzliche Kosten.
Wir beraten Sie rundum Ihr Fahrzeug. Wir bieten Ihnen sowohl verkehrsrechtliche als auch technische Unterstützung an. So können ideale Ergebnisse in Ihrem Interesse erzielt werden.
Mithilfe unserer Partner-Kanzleien übernehmen wir und der Anwalt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Das erleichtert Ihnen die Schadenabwicklung.
- einen KFZ-Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu beauftragen
- einen Rechtsanwalt zur Schadenabwicklung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzuschalten,
- eine Reparaturkostenabrechnung entweder auf Basis des Gutachtens oder der Werkstattrechnung zu verlangen,
- die freie Wahl der Werkstatt,
- eine Nutzungsentschädigung, falls Sie kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen,
- eine Entschädigung für eine festgestellte Wertminderung und alle zusätzlichen Kosten.
Zusätzlich zum Schadenumfang am KFZ können in der Regel alternative Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wie Schmerzensgeld, Anwaltskosten, Verdienstausfall und Zusätzliche. Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist der KFZ-Sachverständiger jedoch nicht autorisiert. Dafür sind zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, etc. hinzuzuziehen.
Sachschaden am Fahrzeug
Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
Schmerzensgeld
Arztkosten
Rechtsanwaltskosten
Abschleppkosten / Bergungskosten
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
Wertminderung
Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Handy, Laptop, Kleidung, Ladung)
Verdienstausfall
Ab- und Anmeldekosten
Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
Finanzierungskosten
Entsorgungskosten
Standkosten
Probefahrten
Weitere unfallrelevante Ansprüche